Im Wesentlichen gibt es drei Ausrichtungen, um die wirtschaftliche Auswirkung der Corona – Krise abzumildern. Diese haben wir unten angeführt und für weitere Informationen entsprechende Links eingestellt:
1. Arbeitnehmer
Hier heißt das Schlagwort: Kurzarbeit statt Kündigung
Siehe dazu:
Bundesagentur für Arbeit:
https://www.arbeitsagentur.de/news/corona-virus-informationen-fuer-unternehmen-zum-kurzarbeitergeld
Erklärvideos: Teil 1 -Voraussetzungen des Kurzarbeitergeldes:
https://www.youtube.com/watch?v=qcYyWXkL6PY
Teil 2 -Verfahren zur Beantragung des Kurzarbeitergeldes
https://www.youtube.com/watch?v=6C-Nq3zTWQs
Merkblatt Arbeitsagentur allgemein:
https://www.arbeitsagentur.de/datei/merkblatt-8a-kurzarbeitergeld_ba015385.pdf
NEU: Merkblatt Arbeitsagentur zum Corona-Virus
https://www.arbeitsagentur.de/datei/kug-corona-virus-infos-fuer-unterneh-men_ba146368.pdf
BMAS:
https://www.bmas.de/DE/Presse/Meldungen/2020/mit-kurzarbeit-gemeinsam-beschaeftigung-sichern.html
2. Unterstützungsangebote für Unternehmer
Das Land Baden-Württemberg stellt verschiedene Förderinstrumente (u.a. Liquiditätskredit) zur Deckung von kurzfristigem Liquiditätsbedarf über die L-Bank Baden-Württemberg zur Verfügung.
Links und Kontakte:
https://www.l-bank.de/artikel/lbank-de/tipps_themen/programmangebot-der-l-bank-bei-abflauender-konjunktur-und-krisensituationen.html
Hotline Wirtschaftsförderung
Tel.: +49 711 122-2345
Fax: +49 711 122-2674
E-Mail: wirtschaftsfoerderung@l-bank.de
Hotline Bürgschaften
Tel.: +49 711 122-2999
E-Mail: buergschaften@l-bank.de
Hotline Landwirtschaftsförderung
Tel.: +49 711 122-2666
Fax: +49 711 122-2674
E-Mail: landwirtschaft@l-bank.de
Soforthilfeprogramm (Zuschuss) für Betriebe und Freiberufler mit bis zu 50 Beschäftigten, die durch die Corona-Krise in eine existenzbedrohliche wirtschaftliche Schieflage und in Liquiditätsengpässe geraten sind. Antragstellung voraussichtlich ab Ende der 13. KW möglich:
https://wm.baden-wuerttemberg.de/de/service/presse-und-oeffentlichkeitsarbeit/pressemitteilung/pid/landesregierung-kuendigt-rettungsschirm-fuer-unternehmen-in-der-coronakrise-an-antragstellung-ab-end/
3. Mitwirkung der Finanzverwaltung (Corona-Schutzschild)
Der Corona-Schutzschild umfasst Hilfen der Bundesregierung, um den wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Folgen der Corona-Krise entgegenzuwirken. Mehr dazu erfahren Sie hier:
https://www.bundesfinanzministerium.de/Web/DE/Themen/Schlaglichter/Corona/corona.html
Neueste Kommentare